Ratgeber · Kauf & Kosten
Grunderwerbsteuer in Hessen 2026.6 Prozent richtig einplanen.
Was Käufer zahlen, wann der Bescheid kommt und welche Rolle das Hessengeld bei der Finanzierung spielt.
Stand 9. August 2026 · Lesezeit ca. 9 Min. · Enrico Li Fonti

In Hessen kommen auf den Immobilienkauf sechs Prozent Grunderwerbsteuer hinzu. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro sind das 30.000 Euro – noch vor Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler.
Grunderwerbsteuer in Hessen berechnen
Die Grundrechnung ist einfach: Kaufpreis × 6 Prozent = Grunderwerbsteuer. Für eine erste Budgetplanung ergeben sich folgende Beträge:
| Kaufpreis | Steuersatz Hessen | Grunderwerbsteuer |
|---|---|---|
| 300.000 € | 6 % | 18.000 € |
| 400.000 € | 6 % | 24.000 € |
| 500.000 € | 6 % | 30.000 € |
| 600.000 € | 6 % | 36.000 € |
Die Steuer gehört zu den Kauf- und Baunebenkosten. Banken betrachten sie anders als den Kaufpreis: Der Zahlung steht kein zusätzlicher Sachwert gegenüber. Wer die Steuer mitfinanziert, erhöht daher den Beleihungsauslauf.
Worauf die sechs Prozent tatsächlich erhoben werden
Beim normalen Kauf ist der Kaufpreis die Bemessungsgrundlage. Nach § 9 Grunderwerbsteuergesetz können aber auch übernommene Leistungen oder vorbehaltene Nutzungsrechte zur Gegenleistung gehören. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Zahl auf der ersten Vertragsseite, sondern die wirtschaftliche Gesamtvereinbarung.
Mitverkaufte bewegliche Gegenstände – etwa eine Einbauküche, frei stehende Möbel oder bestimmte Gartengeräte – können außerhalb der Bemessungsgrundlage liegen. Dafür sollten sie im Kaufvertrag einzeln und mit realistischen Zeitwerten ausgewiesen sein. Ein bloßer Pauschalbetrag ohne nachvollziehbare Grundlage kann Rückfragen des Finanzamts auslösen.
Die Abgrenzung gehört bereits in den notariellen Kaufvertrag. Vertragsgestaltung ist Steuer- und Rechtsberatung; strittige Positionen sollten deshalb vor der Beurkundung mit Notariat oder Steuerberatung geklärt werden.
Vorsicht beim Grundstück mit Bauvertrag
Wer ein Grundstück kauft und parallel einen wirtschaftlich verbundenen Bauvertrag schließt, zahlt die Steuer möglicherweise nicht nur auf den Bodenpreis. Bilden Grundstückskauf und Hausbau ein sogenanntes einheitliches Vertragswerk, können auch die Baukosten in die Bemessungsgrundlage einfließen.
Ob ein Zusammenhang besteht, hängt unter anderem von personellen, wirtschaftlichen oder vertraglichen Verbindungen und von Absprachen vor dem Grundstückskauf ab. Das kann die Steuerlast um einen fünfstelligen Betrag verändern. Bei Bauträger- und gekoppelten Neubaukonstellationen sollte die steuerliche Einordnung deshalb vor der Unterschrift geprüft werden.
Wann keine Grunderwerbsteuer anfällt
Das Grunderwerbsteuergesetz kennt Ausnahmen. Typische Fälle sind der Erwerb durch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, Übertragungen zwischen Verwandten in gerader Linie – etwa Eltern und Kinder – sowie bestimmte Erwerbe im Rahmen einer Erbschaft. Auch Erwerbe mit einer Gegenleistung bis 2.500 Euro können ausgenommen sein.
Die Ausnahmen sind eng gefasst. Übertragungen zwischen Geschwistern sind beispielsweise nicht allein wegen der Verwandtschaft befreit. Bei Schenkungen, Erbauseinandersetzungen, Gesellschaftsanteilen oder gemischten Übertragungen sollte die konkrete Struktur steuerlich geprüft werden.
Bescheid, Zahlung und Grundbuch
- Das Notariat meldet den beurkundeten Erwerb an die Finanzverwaltung.
- Die Hessische Zentralstelle für Grunderwerbsteuer prüft den Vorgang und erlässt den Bescheid.
- Die Steuer ist grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.
- Nach vollständiger Zahlung geht die Unbedenklichkeitsbescheinigung an das Notariat.
- Damit kann die Eigentumsumschreibung im Grundbuch abgeschlossen werden.
Für die Liquiditätsplanung ist wichtig: Die Steuer wird häufig fällig, bevor alle weiteren Schritte des Kaufs abgeschlossen sind. Das Geld sollte daher nicht erst mit der späteren Darlehensauszahlung verfügbar sein.
Hessengeld: Zuschuss statt Steuerbefreiung
Das Hessengeld unterstützt den erstmaligen, grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie oder eines entsprechenden Baugrundstücks in Hessen ab dem Stichtag 1. März 2024. Vorgesehen sind bis zu 10.000 Euro je förderberechtigter Käuferin oder Käufer und bis zu 5.000 Euro je berücksichtigungsfähigem Kind. Insgesamt ist die Förderung auf die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer begrenzt.
Wichtig für die Planung: Die Steuer wird nicht beim Kauf reduziert. Das Hessengeld wird nach Bewilligung und nachgewiesenem Einzug in zehn gleichen Jahresraten ausgezahlt. Es ersetzt daher nicht das Eigenkapital, das zum Fälligkeitstermin für die Steuer gebraucht wird.
Der Antrag läuft digital über das Kundenportal der WIBank. Wer bei Antragstellung noch nicht eingezogen ist, muss die Meldebescheinigung grundsätzlich innerhalb von drei Jahren nachreichen. Frühere Immobilien oder Immobilienanteile können die Förderfähigkeit ausschließen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen auf der offiziellen Hessengeld-Seite des Landes Hessen.
Was Käufer vor dem Notartermin klären sollten
- Grunderwerbsteuer und weitere Nebenkosten vollständig in der Gesamtkostenrechnung erfassen.
- Prüfen, welches Eigenkapital nach Zahlung der Nebenkosten verbleibt.
- Bewegliches Inventar nur mit realistischen Einzelwerten im Kaufvertrag ausweisen.
- Bei Grundstück plus Bauvertrag ein mögliches einheitliches Vertragswerk steuerlich prüfen lassen.
- Hessengeld als spätere Entlastung, nicht als sofort verfügbare Kaufpreisfinanzierung behandeln.
- Finanzierungsbestätigung und Zahlungszeitpunkte vor der Beurkundung abstimmen.
ME Finance vermittelt Immobilienfinanzierungen nach § 34i GewO und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wir sorgen aber dafür, dass die Steuer korrekt als Liquiditätsbedarf in der Finanzierung berücksichtigt wird und vergleichen dafür Angebote verschiedener Kreditinstitute.
Offizielle Quellen
Häufig gefragt
Antworten für Ihre Kaufplanung.
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hessen 2026?
- In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 2026 sechs Prozent der steuerlichen Gegenleistung. Beim klassischen Immobilienkauf ist das grundsätzlich der vereinbarte Kaufpreis. Bei 400.000 Euro Kaufpreis entstehen somit 24.000 Euro Grunderwerbsteuer.
- Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?
- Die Zahlung ist grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Der Kaufvertrag allein löst noch keine sofortige Überweisung aus. Nach vollständiger Zahlung übermittelt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch benötigt wird.
- Kann die Grunderwerbsteuer mitfinanziert werden?
- Ja, bei ausreichender Bonität kann eine Finanzierung auch Erwerbsnebenkosten einschließen. Weil der Steuer kein zusätzlicher Immobilienwert gegenübersteht, steigt dadurch jedoch der Beleihungsauslauf und häufig auch der Zinssatz. Solide ist es meist, mindestens die Nebenkosten aus Eigenkapital zu bezahlen.
- Wird die Einbauküche mit Grunderwerbsteuer belastet?
- Mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche können außerhalb der Bemessungsgrundlage liegen, wenn sie im Kaufvertrag realistisch und nachvollziehbar gesondert ausgewiesen werden. Eine künstlich hohe Aufteilung kann das Finanzamt prüfen und korrigieren.
- Wer kann Hessengeld erhalten?
- Hessengeld richtet sich an Personen, die seit dem 1. März 2024 erstmals eine grunderwerbsteuerpflichtige Wohnimmobilie oder ein Baugrundstück in Hessen erwerben und die entstehende Wohnung selbst nutzen. Frühere Immobilienanteile können die Förderung ausschließen. Entscheidend sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien.
- Ist Hessengeld eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer?
- Nein. Die Grunderwerbsteuer muss zunächst vollständig bezahlt werden. Hessengeld ist ein gesonderter Zuschuss des Landes Hessen, der bei erfüllten Voraussetzungen in zehn gleichen Jahresraten ausgezahlt wird und höchstens die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer erreicht.
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