Glossar
Begriffe & Definitionen
Glossar.
Die wichtigsten Begriffe der Immobilienfinanzierung — kompakt erklärt, ohne Werbung dazwischen.
- Annuität
- Konstante Rate aus Zins- und Tilgungsanteil. Mit jeder Rate sinkt der Zinsanteil und steigt der Tilgungsanteil — die Gesamtrate bleibt während der Zinsbindung gleich.
- Anschlussfinanzierung
- Neue Finanzierung nach Ablauf der ersten Zinsbindung. Kann als Prolongation bei der bestehenden Bank, als Umschuldung zu einer neuen Bank oder als Forward-Darlehen vor Ablauf abgeschlossen werden. Weiterlesen →
- Beleihungsauslauf
- Verhältnis zwischen Darlehensbetrag und Beleihungswert der Immobilie, ausgedrückt in Prozent. Banken staffeln Zinsen meist nach Beleihungsauslauf — niedriger Auslauf bedeutet bessere Konditionen.
- Beleihungswert
- Sicherheitsabschlag-bereinigter Wert der Immobilie aus Banksicht. Liegt typischerweise 10 bis 20 Prozent unter dem Verkehrswert und ist die Bezugsgröße für den Beleihungsauslauf.
- Bereitstellungszinsen
- Zinsen, die die Bank für noch nicht abgerufene Teile des Darlehens berechnet — meist nach einer bereitstellungsfreien Phase (häufig drei bis zwölf Monate). Relevant vor allem bei Neubauten mit Auszahlung in Tranchen.
- Bonität
- Einschätzung der Bank über Ihre Fähigkeit, das Darlehen zurückzuzahlen. Berücksichtigt Einkommen, Vermögen, Schufa-Einträge, Beschäftigungsverhältnis und Selbstauskunft.
- Disagio
- Vorab abgezogener Anteil des Darlehensbetrags zur Reduktion des Sollzinses. Heute weitgehend ungebräuchlich, vereinzelt noch bei steuerlich vermieteten Objekten.
- Effektivzins
- Jährliche Gesamtkosten des Darlehens in Prozent. Berücksichtigt im Gegensatz zum Sollzins auch Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen und Auszahlungsverhalten — und ist deshalb der seriösere Vergleichsmaßstab zwischen Angeboten.
- Eigenkapital
- Vermögen, das Sie selbst in die Finanzierung einbringen. Faustregel: mindestens die Nebenkosten aus Eigenkapital, idealerweise zusätzlich 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises. Weiterlesen →
- Forward-Darlehen
- Anschlussfinanzierung, die heute abgeschlossen wird, aber erst in 6 bis 60 Monaten startet. Sichert heutige Zinsen — gegen einen Aufschlag pro Monat Vorlaufzeit. Weiterlesen →
- Grundbuch
- Öffentliches Register, in dem Eigentumsverhältnisse und Belastungen einer Immobilie eingetragen sind. Wird vom Amtsgericht geführt; Eintragungen erfolgen über den Notar.
- Grunderwerbsteuer
- Steuer auf den Kauf einer Immobilie. In Hessen aktuell 6,0 Prozent vom Kaufpreis, in Bayern 3,5 Prozent. Wird vom Käufer getragen und ist fällig, bevor das Grundbuch umgeschrieben wird.
- Grundschuld
- Grundpfandrecht zugunsten der Bank, eingetragen im Grundbuch. Sicherheit für das Darlehen — wird nach vollständiger Rückzahlung wieder gelöscht (gegen Gebühr) oder als Eigentümergrundschuld stehen gelassen.
- KfW
- Kreditanstalt für Wiederaufbau — staatliche Förderbank. Wichtigste Programme für Privatkunden: KfW-261/262 (energetische Sanierung), KfW-455-B (altersgerechter Umbau), KfW-300 (Wohneigentum für Familien).
- Nebenkosten
- Erwerbsnebenkosten, die zusätzlich zum Kaufpreis anfallen: Notar (ca. 1,5 %), Grundbuch (ca. 0,5 %), Grunderwerbsteuer (6 % in Hessen), ggf. Maklerprovision (3,57 % inkl. USt in Hessen für den Käufer). Summe häufig 8 bis 14 Prozent.
- Notar
- Beurkundet den Kaufvertrag und veranlasst die Grundbucheintragung. In Deutschland gesetzlich vorgeschrieben für Immobilienkäufe. Gebühr nach Gebührenordnung, ca. 1,5 Prozent vom Kaufpreis.
- Restschuld
- Verbleibende Darlehenssumme zu einem bestimmten Zeitpunkt — typischerweise nach Ablauf der Zinsbindung. Maßgeblich für die Höhe der Anschlussfinanzierung.
- Sollzins
- Nominaler Zinssatz, mit dem das Darlehen verzinst wird. Wird im Vertrag fixiert und während der Zinsbindung nicht geändert. Sagt allein noch nichts über die tatsächlichen Gesamtkosten — dafür ist der Effektivzins relevanter.
- Sondertilgung
- Außerplanmäßige Rückzahlung über die vereinbarte Tilgung hinaus. Sondertilgungsrechte sind häufig auf 5 oder 10 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr begrenzt — bei der richtigen Bank kostenfrei.
- Tilgung
- Rückzahlung des Darlehensbetrags. Die Anfangstilgung wird im Vertrag festgelegt (meist 2 bis 4 Prozent) und steigt während der Laufzeit automatisch, weil der Zinsanteil sinkt.
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Ausgleichszahlung, die die Bank verlangen kann, wenn Sie das Darlehen während der Zinsbindung vorzeitig ablösen. Kann fünfstellig sein — § 489 BGB (Sonderkündigung nach 10 Jahren) und Hausverkauf sind die wichtigsten Ausnahmen.
- Volltilgerdarlehen
- Darlehen, das innerhalb der vereinbarten Zinsbindung komplett zurückgezahlt wird. Keine Anschlussfinanzierung erforderlich — maximale Planungssicherheit, häufig mit Zinsabschlag der Bank.
- Zinsbindung
- Zeitraum, in dem der Sollzins vertraglich fixiert ist. Üblich sind 10, 15, 20 oder 30 Jahre. Längere Bindung bedeutet höhere Sicherheit, aber meist auch höheren Sollzins. Weiterlesen →
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